Rollback beim Umweltschutz
Volksinitiativen haben es in der Schweiz schwer. Nur einige wenige in der langen Reihe der eingereichten Initiativen seit 1848 haben es geschafft. Trotzdem ist dieses Instrument äusserst erfolgreich: Es braucht nämlich gar keinen Urnenerfolg, damit sich die angesprochenen Themen durchsetzen können. Die Geschichte zeigt immer wieder, dass nur schon die Debatten, die im Vorfeld einer Initiative entstehen, Wirkung haben.
Leider ist das auch bei der FDP-Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht der Fall. Seit neuestem kriechen sogar die eidgenössischen Räte den InitiantInnen auf den Leim. Zwar hiess es, die Initiative gehe zu weit, aber was offenbar implizit bereits beantwortet wurde, ist die Frage, ob eine Verbandsbeschwerde im Nachgang zu einer Volksabstimmung über ein Projekt zulässig sei. Es zeichnet sich ab, dass auch der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament diese Frage verneinen wird. Daher scheint es mir wichtig, mal etwas klarzustellen:
Die Debatte geht selbstverständlich davon aus, dass das Volk immer Recht hat. Und das ist bei uns auch so, aber nicht so, wie das die FDP verstanden haben will. Das Volk hat erstens "Recht", weil es in unserem System der Souverän ist, also quasi die letzte Instanz. Rekursfähig wären Volksentscheide höchstens noch vor dem Menschrechtshof in Strassburg. Das Rechthaben ist also eigentlich nichts Anders als das letzte Wort. Inhaltliche "Wahrheit" kann ein ein Volksentscheid nicht beanspruchen.
Zweitens hat das Volk nicht immer Recht, weil es bei Abstimmungen meist gar nicht um wahr oder unwahr geht, sondern um Interessen und Mehrheiten dafür. Eine Mehrheit kann sich durchaus für das "Falsche" entscheiden, was aber demokratisch richtig ist. Beim Beispiel Stadion Hardturm (das immer noch als Auslöser für die FDP-Bemühungen herhalten muss) hat das Volk Ja zu einem Gestaltungsplan gesagt, und man kann das durchaus so interpretieren, dass damit auch ein gewisser Bauwille kundgetan wurde. Aber das Volk hat damit keineswegs gesagt, dass man das Baurecht verletzen dürfe. Die Verbandsbeschwerde reklamiert aber genau das.
Wer also postuliert, ein Volksentscheid nagle auch die Wahrheit und sei ein Freibrief für mögliche Rechtsverletzungen, der irrt. Gerade das Beispiel Verwahrungsinitiative zeigt, dass auch das Volk ein Unrecht beschliessen kann. Und wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
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